Medikamente absetzen: Verordnung muss vorliegen

München – Medikamente und Heilmittel sind bei der Steuererklärung absetzbar. Die Voraussetzung: Die Medikamente wurden von einem Arzt oder Heilpraktiker mit Rezept verordnet, erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern. Das gilt auch für nicht verschreibungspflichtige Medikamente.

Ob die Ausgaben die Steuerlast mindern, hängt außerdem davon ab, ob die individuelle Belastungsgrenze erreicht ist. Diese hängt vom Einkommen, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder ab. Sie liegt je nach Stufe zwischen einem und sieben Prozent des zu versteuernden Einkommens. Je niedriger dieses ist, desto eher wirken sich die Ausgaben für Erkältungsmittel, Medikamente oder Heilmittel steuerlich aus.

Fotocredits: Hans-Jürgen Wiedl
(dpa/tmn)

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