Lohnsteuertabelle

Das erstellen der Steuererklärung stellt so ziemlichen jeden Bundesbürger irgendwann vor ein Problem. Genauso sieht es aus im Hinblick auf den Umgang mit einer Steuertabelle. Hierzu nun ein paar Erklärungsversuche.

Es existieren drei verschiedenen Steuertabellen, welche den Abzug der Lohnsteuer vom Gehalt und die Ermittlung der Einkommenssteuer vorgeben.

Die erst Steuertabelle, welche ich hier behandeln möchte, ist die Lohnsteuertabelle. Die gilt, wie schon gesagt, für den Abzug der Lohnsteuer vom Arbeitslohn. Aus Lohnsteuertabellen lässt sich ablesen, wie viel vom Gehalt ein Arbeitnehmer nach Abzug von Steuern und Abgaben ausbezahlt bekommt. Seit der zunehmenden Verbreitung von Computern und Internet finden sich elektronische Versionen der Lohnsteuertabellen auch als ‚Lohnsteuerrechner‚ im Netz. Bei der Ermittlung der Lohnsteuer wird ebenfalls die Kirchensteuer und der zu leistende Solidaritätsabschlag mit eingerechnet.

Lohnsteuertabellen für die Ermittlung der Einkommensteuer

Die anderen beiden Steuertabellen fallen unter die Rubrik Einkommenssteuertabellen. Hier gilt es zwischen der Tabelle für die Ermittlung des Einkommens Lediger und der sogenannten Splittingtabelle von verheirateten Ehepartnern zu unterscheiden. Damit lässt sich bereits in vielen Fällen die zu zahlende Einkommensteuer auf der Basis des zu versteuernden Einkommens leicht ablesen.

Änderungen im Steuertarif für 2009 und 2010

Rückwirkend zum 1. Januar 2009 wird es eine Steuerreform geben, der Eingangsteuersatz von 15 Prozent auf 14 Prozent abgesenkt und der Grundfreibetrag steigt um 170 Euro auf 7.834 Euro. Ab 1. Januar 2010 erfolgt eine weitere Anhebung des Grundfreibetrages auf 8.004 Euro. Außerdem werden die Tarifeckwerte um 400 Euro in 2009 und 330 Euro im Jahr 2010 erhöht.