Hat man ein Recht auf die Jahressonderzahlung?

Die Jahressonderzahlung, oder auch Weihnachtsgeld genannt, ist für viele Arbeitnehmer immer ein freudiges Ereignis kurz vor dem Jahresende. Doch wie sieht es mit den gesetzlichen Regelungen aus? Ist der Arbeitgeber verpflichtet, solch eine Zahlung zu leisten? Zunächst einmal nein.

In sehr vielen Unternehmen wird ein entsprechendes Weihnachtsgeld gezahlt. Doch dies ist, was viele nicht wissen, für den Arbeitgeber nicht verpflichtend. Es sei denn, es gibt einen entsprechenden Tarifvertrag, der dies regelt. Eine Zahlungsverpflichtung für den Arbeitgeber gibt es nur, wenn es im Tarifvertrag geregelt wurde (oder eine entsprechende Betriebsvereinbarung), oder wenn dies ausdrücklich im Arbeitsvertrag steht. Weiterhin besteht Anspruch auf eine Jahressonderzahlung, wenn eine sogenannte betriebliche Übung stattgefunden hat. Das heißt, wenn der Arbeitgeber dreimal in Folge eine Jahressonderzahlung, ohne Vorbehalt, geleistet hat, ist er zur Zahlung verpflichtet.

Die Jahressonderzahlung ist für viele ein Anreiz

Wenn ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Weihnachtsgeld gewährt, so ist dies stets auch ein Anreiz für die Mitarbeiter. Ein Anreiz dahin gehend, dass der Arbeitnehmer es sich zweimal überlegt den Arbeitsplatz zu wechseln. Denn wie bereits beschrieben, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet ein Weihnachtsgeld zu zahlen. Beide Seiten profitieren von solch einer Vereinbarung. Der Arbeitgeber gibt ein gutes Gesamtbild in der Belegschaft ab, der Arbeitnehmer ist mit seinem Arbeitgeber zufrieden und hat eventuell keinen Grund den Arbeitsplatz zu wechseln. Zudem fördert es die Konjunktur.

Die Sonderzahlung als Planung zum Jahresende

Die meisten Arbeitnehmer planen die Sonderzahlung am Jahresende fest ein und kümmern sich wenig um gesetzliche Regelungen. Deshalb noch mal zusammengefasst: Ein Anspruch auf eine Sonderzahlung zum Jahresende ergibt nur, wenn dies im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung geregelt ist, wenn dies im Arbeitsvertrag steht und wenn eine dreimalige Zahlung in Folge geleistet wurde.

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