Finanzamt an Einbruchsschutz beteiligen

Neustadt a. d. Weinstraße – Ob Installation einer Gegensprechanlage, Einbau eines Mehrfachverriegelung oder Montage einer Videoüberwachung – die eigene Immobilie einbruchsicher zu machen, ist oft nicht billig.

Eigentümer können aber das Finanzamt an den Kosten beteiligen, erklärt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH). Nutzt der Eigentümer seine Immobilie selbst, handelt es sich um absetzbare Handwerkerleistungen.

Absetzbar sind 20 Prozent von maximal 6000 Euro. Das heißt: Die Steuerlast sinkt um maximal 1200 Euro pro Jahr. Berücksichtigt wird der Steuerabzug immer in dem Jahr, in dem die Rechnung bezahlt wird. Die Kosten für das Material sind nicht absetzbar, sondern nur die Kosten für die Arbeitsstunden, Anfahrtskosten und Gerätemaschinenstunden. Handwerker sollten die Kosten in der Rechnung aufschlüsseln. Und: Barzahlungen akzeptiert das Finanzamt nicht.

Wichtig zu wissen: Wer andere Fördermöglichkeiten für Einbruchsschutz nutzt, kann den Handwerkerbonus nicht nutzen. Das gilt zum Beispiel, wenn bei der
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Zuschüsse und
Kredite in Anspruch genommen werden. Durch diese Regelung will der Staat eine Doppelförderung – also sowohl über die KfW als auch über die Steuerermäßigung – ausschließen.

Fotocredits: Matthias Balk
(dpa/tmn)

(dpa)