Man kann die Körperschaftssteuer auch als Einkommenssteuer der juristischen Personen bezeichnen.
Betroffen von der Körperschaftssteuer sind Kapitalgesellschaften, wie z.B. die Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die Aktiengesellschaft. Steuerpflichtig sind auch Genossenschaften, Vermögensmassen und Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit. Erhoben wird die Körperschaftssteuer von den Ländern des Bundes.
Die Körperschaftssteuer ist eine Personensteuer und zählt zu den direkten Steuern.
Der unbeschränkten Körperschaftssteuerpflicht unterliegen alle Körperschaften mit Sitz im Inland. Sie sind mit ihrem Welteinkommen, also allen In- und Ausländischen Einkünften steuerpflichtig. Körperschaften die ihren Sitz im Ausland haben sind nur mit den inländischen Einkünften, also beschränkt steuerpflichtig.
Bemessungsgrundlage bei der Berechnung der Körperschaftssteuer ist das Einkommen im jeweiligen Kalenderjahr laut Gewinnermittlung. Im Gegensatz zur Einkommensteuer müssen bei der Körperschaftssteuer auch verdeckte Gewinnausschüttungen versteuert werden.
Die Körperschaftssteuer muss gezahlt werden, egal ob der Gewinn im Unternehmen bleibt oder an die Anteilseigner ausgeschüttet wird. Somit zahlt man also Körperschaftssteuer und dann noch Einkommensteuer. Dies nennt man auch steuerliche Doppelbelastung oder Doppelbesteuerung. Der Gewinnanteil bzw. die Dividende beim Anteilseigner bzw. Gesellschafter ist zur Hälfte steuerfrei um die Doppelbesteuerung zu entschärfen. Dieses Verfahren wird Halbeinkünfteverfahren genannt und ist seit der Steuerreform 2000 gültig es ersetzt das Anrechnungsverfahren.
Seit dem Veranlagungszeitraum 2008 zahlt man einheitlich 15% Körperschaftssteuer für einbehaltene und ausgeschüttete Gewinne (vorher waren es noch 25%). Auf die Ausschüttung wird dann die Kapitalertragsteuer mit einem Steuersatz von 20 Prozent erhoben. Der Steuersatz der Kapitalertragssteuer erhöht sich ab 2009 auf 25 Prozent.
Mag ja sein, dass Ihr Projektleiter einen Wahnsinns- Plan hat, wie die Effizienz des Betriebs für 2008 und darüber hinaus verbessert werden kann - professionelle Hilfe kommt erfahrungsgemäß zu besseren Ergebnissen.
So exisiteren massenhaft Firmen, die sich auf die Beratung kleiner, mittelständischer oder großer Firmen spezialisiert haben. Auch wenn es dem frisch gebackenen Selbstständigen nicht ganz geheuer sein mag, den Erfolg seiner Geschäftsidee in die Hände extern angeheuerter Experten zu legen, je früher man die anfallenden bürokratischen Abläufe optimiert hat, desto besser.
Personalberatung ist eine Unterkategorie der Unternehmensberatung, Unternehmen wie die Michael Page International oder Hays AG bieten jedoch vor allem das Personalrecruitment an und helfen weniger bei der Organisationsoptimierung.
Fest steht, auch für 2008: Neben Ihrer Steuererklärung kann in Ihrem Betrieb durch eine gute Unternehmensberatung alles mögliche verbessert werden. Die Kosten für die angebotenen Pakete sind zwar teilweise ziemlich hoch, lohnen sich jedoch meistens auch.