Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgericht freuen sich die 20 Millionen Pendler und fahren motivierter zur Arbeit. Denn das Urteil besagt, dass die Regelung, wie sie von der Merkel-Regierung geordnet wurde, rechtwidrig ist. Bis 2010 soll eine neue Regelung her.
Am 1.1.2007 kam die Regelung, dass man erst ab dem 21. Kilometer eine Pauschale für den Arbeitsweg bekommt - doch diese Pendlerpauschale ist Schnee von Gestern. Ein Bäcker aus Baden Württemberg klagte und ging bis vor das Bundesverfassungsgericht - wo er Recht bekamt. Eine Pendler-Pauschale ab Kilometer 21 verstößt gegen das Grundgesetz.

Pendler bekommen eine Rückzahlung vom Finanzamt
Nun hat der Bundesfinanzminister Peer Steinbrück Zeit bis 2010 eine neue Steuerreform einzubringen, die der Verfassung entspricht. Bis dorthin gelten die alten Bedingungen, so dass man pro Kilometer 30 Cent Pauschale anrechnen lassen kann - und dies gilt Rückwirkend seit der Einführung am 1.1.2007 - also viel Geld, dass den Bundesetat erstmal belastet.
Insgesamt belastet diese Entscheidung des BVG die Finanzen des Bundeshaushalts mit 7,5 Milliarden - so die erste Hochrechnung, die vermutlich voll durch Neuverschuldung finanziert werden müssen.
Die fällige Steuerrückzahlung soll so schnell wie möglich stattfinden. Dies soll auch die Konjunktur durch die Kauflust der Konsumenten steigern. Vermutlich kommt die Rückzahlung im ersten Quartal des kommenden Jahres.
Auch fürs kommende Jahr gibt es wieder jede Menge Steuerprogramme, die einem den Lohnsteuerjahresausgleich und die Steuererklärung für Selbstständige und Nicht-Selbstständige erleichtern.
Neben dem allseits beliebten und bekannten Programm der Finanzbehörde selbst, nämlich Elster, gibt es eine Reihe von kostenlosen und kostenpflichtigen Softwares, die man sich herunterladen kann.

Von dem Programm des Finanzministeriums Elster würde ich abraten…
Der Vorteil liegt nicht nur in der schnelleren Bearbeitung, sondern auch in den Ratgebern, die man bei manchen Programmen erhält - und damit Geld spart oder sich zumindest den Steuerberater erspart. weiterlesen »
Eine gute Nachricht für alle Häusle-Bauer und das sogar noch Zeitnah! Sofern das Eigenheim selbst genutzt wird, bleibt die Kinderzulage bis zum 27. Lebensjahr der Kinder beibehalten.
Das Weihnachtsgeschenk für die Eltern kommt etwas zu spät, aber es ist ja nur eine Woche. Mit dem 1.1.2009 werden Eltern von Kindern bis zum 27. Jahr mit einer Kinderzulage bedacht - aber nur, wenn das Eigenheim auch selbst genutzt wird.
Das Alter für den Kinderfreibetrag bei Eltern mit Eigenheim wurde wieder auf 27 Jahre erhöht.
Ursprünglich sollte das Kindergeld auf die Kinder bis 25 Jahren zurückgeschraubt werden. Das wurde jetzt rückgängig gemacht. 2007 sollte die Jahreszahl gesenkt werden, aber für das Jahr 2009 wurde es geändert.
Allerdings musste man diese Förderung bis 2005 beantragen. Dabei besteht die Berechnung der Förderung aus einem Prozent der Anschaffungskosten, bis zu einem Höchstwert von 1.250 Euro (nichtselbständige Arbeit) im Jahr, und einer Zulage für die Kinder, die den Kindergeld-Anspruch auf sich vereinen können. Dieser Betrag beläuft sich auf 800 Euro.
Die Dauer der Förderung beträgt acht Jahre. Allerdings darf das Jahres-Einkommen der Kinder 7.680 Euro nicht übersteigen und sie müssen sich in der Ausbildung befinden, wozu auch Bundeswehr oder Ersatzdienst gehören. Wer Werbungskosten anbringen kann, kann diese zusätzlich auf den Freibetrag aufstocken.
Seit Anfang 2007 gilt eine neue Regelung über die Pendlerpauschale. Diese Regelung ist in letzter Zeit deutlich unter Beschuss geraten. Eine Unvereinbarkeit mit den Bundesgesetzen ist die Ursache für die derzeitig immense mediale Präsenz des Themas. Im Prinzip kann seit dem 1. Januar 2007 nur dann eine Pendlerpauschale eingefordert werden, wenn sich der eigene Arbeitsplatz mehr als 20 km vom Wohnort entfernt befindet. Das gilt sowohl für Fahrten mit dem Auto, wie auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Bis zu dieser Entfernung von 20 km steht jedem Arbeitnehmer in Deutschland ein Grundbetrag von 297 Euro zu. Diesen Betrag kann also jeder Bürger, der in Lohn und Brot steht von der bezahlten Lohnsteuer absetzen. Das war früher anders. Die Pendlerpauschale galt ab dem ersten gefahrenen Kilometer und umfasste einen Betrag von 30 Cent, der pro Kilometer abgerechnet werden durfte. Nicht wenige Stimmen fordern ein Comeback dieser Regelung.
Die Einnahmen-Überschussrechnung bedeutet, dass grundsätzlich alle Belege, welche die Einnahmen und Ausgaben darstellen aufbewahrt werden müssen.
Wie diese gesammelt werden, bleibt jedem selbst überlassen. Es gibt Unternehmer, die verwahren ihre Belege im Schuhkarton auf. Davon ist aber abzuraten, das Chaos am Ende des Jahres, oder noch später, überblickt keiner mehr. Außerdem fehlt einem dann der Überblick über wichtige finanzielle Abläufe und man kann nicht mehr richtig disponieren.
Ordnung in diesem Bereich lohnt sich. Am Besten legt man Order für Einnahmen, für Ausgaben, für Quittungen von Bareinkäufen und für Kontoauszüge an und heftet alles chronologisch ab.
Ab einer gewissen Höhe des Umsatzes, bzw. des Gewinns wird der Unternehmer vom Finanzamt zum Bilanzieren aufgefordert. Die Grenzen dafür sind seit 1.1.2008 folgendermassen festgelegt: Umsatzgrenze liegt bei Euro 500.000 pro Jahr, der Gewinn muss unter Euro 50.000 liegen. weiterlesen »
2009 kommt steuerrechtlich einiges auf uns zu. Eine der wichtigsten Änderungen nennt sich Abgeltungssteuer und betrifft die Versteuerung von Kapitalanlagen. Die neue Steuer ist eine Quellensteuer, das heißt, sie wird direkt vom Finanzamt einbehalten und kann nicht wie bisher als Steuerschuld in der Einkommenssteuererklärung verrechnet werden.
Die Abgeltungssteuer betrifft die Erträge aus Kapitalanlagen. Dabei werden ab 2009 zu 100 % die Dinge versteuert, die bestehende Kapitalanlagen abwerfen: So zum Beispiel Zinsen, Dividenden, Erträge aus Investmentfonds und aus Zertifikaten.
Das bedeutet höhere Einnahmen für den Staat und ein Minus für den Anleger. Dieser muss jetzt zahlen, auch da, wo früher die sogenannte Spekulationsfrist gegriffen hätte. Nach der war bisher in einem gewissen Zeitraum der Kursgewinn steuerfrei. Das ist jetzt nicht mehr so, dadurch wird es unerheblich sein, wie alt eine Geldanlage ist, um sie zu versteuern.
Die Höhe der Steuer beträgt ab 2009 25 %. Dieser Prozentsatz kann sich durch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer auf bis zu 28 % erhöhen. Dabei sind auch Privatpersonen zukünftig nicht vor dem Zugriff der Steuerklaue gefeiht: Wo früher nur 50 % der Einkünfte aus Kapitalanlagen versteuert werden mussten, sind es mit der neuen Abgeltungssteuer 100%.
Irgendwie haben wir es ja alle schon geahnt: Der wirtschaftliche Aufschwung, den sich Kanzlerin Merkel so gerne an die Brust heftet, die neue Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Deutschland, auf die alle anderen Ländern wieder neidisch schielen - all das war nur möglich, weil uns in den vergangenen Jahren soviel Angst vor der Pleite gemacht wurde.
Erinnern Sie sich nicht mehr? Deutschland vor Milliarden-Schulden hieß es da. Abschwung satt, die Einheit, die CDU und die SPD waren in den Medien immer abwechselnd Schuld und ein paar Globalisierungsgegner warfen zwischdendurch Steine gegen Glasfenster. Im Zuge dieser Hetze haben wir uns doch erst die ganzen Steuern und Reformen gefallen lassen. Alles passé, schaut man sich mal heute in den Zeitungen um. Da ist die Rede von Wachstum, sinkenden Arbeitslosenzahlen, eitel Sonnenschein wohin man liest. Klar, der Benzinpreis steigt, aber das ist halb so schlimm, wenn die Unternehmen unseres Landes endlich wieder schwarze Zahlen schreiben! Alles schön, alles neu…
Moment mal. Leben die in einem anderen Land als ich? Genau wie ich bei der apokalyptischen Meinungsmache nach der Jahrtausendwende etwas stutzig wurde, mag sich im Moment bei mir die Euphorie noch nicht ganz einstellen. Was ist zum Beispiel mit der neuen Abgeltungssteuer? Tolle Sache für den Staat, aber Mist für den Kleinanleger. Die sinkenden Arbeitslosenzahlen resultieren daraus, dass das Arbeitsamt die Leute in 1-Euro-Jobs steckt und zum Zeitpunkt der Zählung die Statistiken schönt. Zum Glück ist die selbstverordnete Pensions-Erhöhung der Politiker (Schon wieder! Hallo?) erst kürzlich gescheitert. Dafür haben wir jetzt offiziell sehr viele Menschen unter oder am Rand der Armutsgrenze.
Deswegen: Schön, dass es der Wirtschaft besser geht, jetzt sollte - auch und gerade in Sachen Steuern- der Normalverbraucher begünstigt werden, sonst hat der nämlich nichts vom sogenannten Boom.
Die Einkommensteuererklärung - auch Lohnsteuerjahresausgleich genannt - ist einer der Alpträume, die einen im Ernstfall heftig verfolgen, die man aber im Rückblick schon wieder soweit verdrängt hat, dass Sätze fallen wie “Ach… halb so schlimm” oder “Nächstes Jahr muss ich ein bisschen früher anfangen”.
In sofern hat die Einkommensteuererklärung mit Dingen wie Hausaufgaben oder Arbeiten für das Studium eine Menge gemein, was Motivationsproblematik und Komplexität angeht. Egal, wie oft man sie anfertigt, irgendwie bieten sich im nächsten Jahr wieder neue Schlupflöcher/Probleme/Fallen, an die man so noch nie gedacht hat.
Auch ich als jemand, der genaue Buchhaltung eigentlich sehr schätzt, hasse die Einkommensteuererklärung. Wo die Nebenkostenabrechnung (die muss ich ja auch nicht machen) stets freudige Erlebnisse und Rückzahlungen nach sich zieht, ist die Einkommensteuererklärung eine endlose Prozedur, an deren Ende sich meist minimale Einsparungen befinden. Ich weiß, in der Theorie stimmt das nicht, praktisch sieht es für mich aber oft so aus. Ich werde mir überlegen, ob ich das nächste Mal ein Hilfsprogramm dazunehme, damit das Ganze etwas schneller geht. Schließlich zahle ich die Steuern ja so oder so…