Archiv: Steuerreform

Beim Spitzensteuersatz in Deutschland soll es zu einer Erhöhung kommen, im Falle, dass eine Regierungsbeteiligung der Grünen bzw. der SPD Wirklichkeit wird. Dabei soll der Spitzensteuersatz von aktuell 45 Prozent auf 49 Prozent angehoben werden. Was das bedeutet und wer davon profitiert oder betroffen ist, sorgt für Diskussionen.

Senkung der Einkommensgrenze, Erhöhung der Steuern? ©Flickr/Public Domain Photos

Als Spitzensteuersatz bezeichnet man den höchsten Steuersatz, den man laut Einkommensteuertarif ans Finanzamt abzugeben hat. Zur Zeit liegt der Spitzensteuersatz bei 42 Prozent,  zusätzlich wurde die sogenannte “Reichensteuer” eingeführt , die bei Einkommen über 250.730 Euro fällig wird und 45 Prozent beträgt. Doch es ist tatsächlich so, dass eben nur auf die tatsächliche „Spitze” die 45 Prozent gezahlt werden müssen, also nur auf das Einkommen, dass über der Grenze von 250.730 Euro Jahreseinkommen liegt. Alles darunter wird zu einem geringeren Prozentsatz versteuert. Geplant ist auch, die Einkommensgrenze herabzusenken. Die Grünen fordern eine Grenze bei 80.000 Euro, die SPD fordert 100.000 Euro als Grenzbetrag.
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Was ist eigentlich die Ökosteuer?

Autor: Christian
abgelegt in: Steuerreform

Die Ökosteuer geistert immer wieder durch die Medien, und doch wissen längst nicht alle Deutschen, was genau es mit diesem Begriff eigentlich auf sich hat. Was also steckt dahinter?

Was ist eigentlich die Ökosteuer? ©Flickr/southgeist

Eine Ökosteuer als solche gibt es in Deutschland nämlich gar nicht. Vielmehr wurde der Begriff geprägt, als sie sogenannte ökologische Steuerreform in Kraft trat, die ab dem 01. April 1999 bestehende Gesetze umformulierte und Abgaben neu regelte. Als Teil dieser Steuerreform wurde die Stromsteuer eingeführt, die es bis zu diesem Zeitpunkt nicht gegeben hatte und deren Einnahmen an anderer Stelle für Entlastung der Verbraucher sorgen sollten.
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Für dieses Jahr sind eine Vielzahl an Steuererhöhungen angekündigt worden. Dies wird sich vor allem für Raucher und Touristen bemerkbar machen. Aber damit nicht genug. Alle Haushalte müssen sich auf eine Erhöhung der Strompreise einstellen, da diese ebenso von einer Steuererhöhung betroffen sind.

In diesem Jahr wird unter anderem die Tabaksteuer angehoben. ©Flickr/-5m

Die Bundesregierung schließt Steuererhöhungen nicht mehr aus. Um die Staatskassen zu sanieren, lässt sie sich diesen Schritt mittlerweile offen. Bisher schloss die Koalition die Erhöhung der Steuern kategorisch aus, aber mittlerweile wird davon gesprochen, dass für einen bestimmten Kreis von Steuerzahlern Mehrbelastungen möglich sind. weiterlesen »


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Steuern für Lehrer werden genauso geregelt, wie für andere Beamte auch. Programme für die Einkommensteuererklärung berücksichtigen auch die Regelungen für Lehrer und ihre Freibeträge nach den neuesten Urteilen.

Steuern für Lehrer © lumaxart.com/FlickrSteuern für Lehrer werden, wie bei den anderen der 1,8 Millionen Beamten in Deutschland auch, nach der Tabelle B berechnet, deren Sätze etwas höher als regulär sind. Allerdings fallen hierbei die Sozialversicherung und die Rentenversicherung weg, wodurch sich die Berechnungen deutlich anders ergeben, als es bei Angestellten oder Arbeitern der Fall ist. Programme wie QuickSteuer 2010 helfen bei der Erstellung der Einkommensteuer.

Steuern für Lehrer lassen sich mit Steuerprogrammen errechnen

Während sich manche über die Gerechtigkeit bei der Besteuerung von Beamten- und Lehrergehältern ihre Sorgen machen, sind andere damit betraut, sich Gedanken über die Rechtmäßigkeit einzelner Urteile zu machen. So haben in letzter Zeit die Fragen nach der Zweitwohnsitzsteuer für Beamte und das Absetzen von Arbeitszimmern für Lehrer immer wieder für Furore gesorgt. Ersteres wurde nun durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt.

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Eine Steuerberatung online zu machen, kann in bestimmten Fällen sehr vorteilhaft sein. Handelt es sich um überschaubare Fälle, so kann man bei einer online Steuerberatung vor allem Zeit sparen. Anbieter gibt es viele.

Computerarbeit ©Flickr / brad montgomery

Die klassischen Steuerberatung ist in der Regel sehr zeitaufwändig. Man muss einen Termin vereinbaren, vor Ort erscheinen etc. Der Hauptvorteil einer online Steuerberatung liegt auf der Hand: Man spart weiterlesen »


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Tipps für Steuererklärung 2009

Autor: Christian
abgelegt in: Steuerreform

Viele machen sich jetzt schon an die Steuererklärung 2009. Machen sollte man sie auf jeden Fall, denn 2009 hat sich einiges zugunsten der Steuerpflichtigen geändert. Im Folgenden sollen daher einige Tipps vorgestellt werden, mit denen sich eine Menge Geld sparen lässt.

500Euro-Schein ©Flickr / matze_ott

Dass Handwerker-Kosten von der Steuer absetzbar sind, ist nichts Neues. Trotzdem gibt es hier ein paar Tipps zur Steuererklärung 2009: denn Handwerker-Kosten sind seit 2009 doppelt so hoch wie bisher absetzbar. Und zwar kann man 20 Prozent von maximal 6000 Euro Handwerker-Kosten beim Finanzamt geltend machen. Aber Achtung: absetzbar sind nur Arbeitskosten. Ein weiterer Tipp für die Steuerklärung 2009 sind die deutlich höheren Sätze für die Absetzung von haushaltsnahen Dienstleistungen (Putzfrau, Gärtner, Pflegedienst). Hier können seit 2009 20 Prozent von bis zu 20000 Euro (bisher 3000 Euro) angerechnet werden. Und noch ein Tipp: seit der Steuererklärung 2009 gilt dies sowohl für sozialversicherte Haushaltshilfen als auch für auf eigene Rechnung arbeitende Selbstständige. weiterlesen »


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Die Mehrwertsteuer soll auf 25% erhöht werden. Haltet Ihr das Gerücht für Unsinn oder wird die Steuererhöhung nach der Wahl schneller zur Realität als man annimmt?

Rausgerutscht ist es wohl angeblich Klaus F. Zimmermann, dem Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). Die Mehrwertsteuer soll von 19% auf 25% angehoben werden. Mir persönlich reicht es langsam. Bei der jährliche Steuererklärung wird die Summe, die ich wiederbekomme immer weniger, und nun darf ich bald auch noch mehr Mehrwertsteuer bezahlen. Vor der Wahl dürften diese Neuigkeiten für keinen der Kanzlerkandidaten gut aussehen.

25% Mehrwertsteuer - Unsinn?©flickr/Daniel Garcia Peris

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Die Kirchensteuer - ein Reizwort

Autor: Christian
abgelegt in: Steuerreform

Kirchensteuer - ein Reizwort. Steuern zahlt niemand gerne und darunter fällt wohl auch bei vielen die Kirchensteuer.

Vielleicht werden die Vorwürfe zu Recht oder zu Unrecht erhoben, das die Kirche Geheimniskrämerei betreibe und das Geld nur so horte. Man weiß es nicht.

Wer die irchensteuern sparen möchte, hat eigentlich nur eine Möglichkeit, aus der Kirche auszutreten. Wer den Austritt aus der Kirche dann seiner Gemeinde mitteilt, zahlt eine Verwaltungsgebühr und fortan keinen Obolus mehr an die katholische, evangelische oder eine sonstige Kirche.

Die Mehrheit der Deutschen erhält die Erhebung der Kirchensteuer übrigens für sinnvoll, vor allem weil der Großteil der gesammelten Gelder für soziale und sinnvolle Zwecke einsetzt. Würde die Kirchensteuer wegen Finanzierungsproblemen eingestellt werden, müsste der Staat das bezahlen.

Und das würde ebenso auf (Steuer-)Kosten aller gehen. Zumal die Kirchensteuer in der Regel nur 9% der Lohn- und Einkommensteuer , in einigen Bundesländern acht Prozent, beträgt.

Fritz Höger Kirche © Flickr by seier+seier+seier

Reizthema: Kirchensteuer

Wer Kirchensteuern zahlt, sollte jedoch nicht nur wissen, dass man die Kirchensteuer als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen kann und auf diese Weise einen Teil vom Staat zurück bekommt. So können gut verdienende Steuerzahler ganz legal ihre Kirchensteuer verringern. Und das ist in fast allen Bundesländern möglich, ja bis auf Bayern und Mecklenburg-Vorpommern.

Wenn sie ihre Abgaben der Kirchensteuer senken möchten, stellen sie einen formlosen Antrag beim Bistum als Katholik oder bei der evangelischen Landeskirche und fortan wird die Höhe der zu zahlenden Steuer ihrem Gehalt angepasst.

Nichts desto trotz sollte man aber nicht vergessen, das die Kirchensteuer eine sinnvolle Steuer ist und die Grundlage für viele soziale Projekte bildet. Das Argument das man schließlich nicht in die Kirche gehe, zählt in diesem Fall wohl nicht.

Die Kirche ist eine wichtige soziale Einrichtung, die vieles, was in unserer Gesellschaft schief läuft, auffängt. Mit kompetenter Hilfe und einem unerschütterlichen Glauben an die Menschheit selber.


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Das WISO Sparbuch ist die ideale Software für die Steuererklärung für 2008. Mit einer recht leichten Benutzeroberfläche, kann man so durch das Wirrwarr der Einkommenssteuererklärung schreiten, ohne gleich den Kopf zu verlieren. Dabei kann die Software aktiv beim Steuern sparen helfen.

Die Einkommensteuererklärung, jedes Jahr aufs Neue ein Graus für jeden, der sie selber macht. Wenn man sich den Steuerberater sparen will, aber dennoch so viel wie möglich an Steuerersparnis für sich herausschlagen möchte, bietet das WISO Sparbuch 2009 eine wahre Stütze.

Steuern sparen vom PC ausGeld © flickr / Henry

Man kann seine Steuererklärung direkt vom PC aus machen und muss sich nicht mehr alleine durch den komplizierten Aufbau einer herkömmlichen Steuererklärung kämpfen. Die Software bietet Hilfestellungen und beantwortet die meisten Fragen, die sich während des Ausfüllens stellen. Mit unkomplizierten Beispielen und einigen Erklärungen wird auch “Bürokratisch” verständlich.

Das Steuerprogramm verhindert gleichzeitig, dass man Angaben vergisst. Wird ein Feld nicht ausgefüllt, wird das sofort angezeigt. Wenn alle Angaben gemacht sind und das Programm überprüfen konnte, ob sie sich nicht doch ein oder zwei Mal vertippt haben, das tut es nämlich auch, können sie auch gleich einsehen wie hoch Nachzahlung oder Rückerstattung sein werden.

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Kurz vor Ablauf der vom Verfassungsgericht gesetzten Frist Ende 2008 ist die neue Gesetzgebung zur Erbschaftsteuer vom Bundestag beschlossen und von Bundespräsident Köhler unterschrieben worden.

Tresor © Flickr/markhillaryAm ersten Januar 2009 tritt die Steuerreform für Erben in Kraft. Einiges hat sich geändert, vor allem im Bereich der vererbten Immobilien und bei den Steuerfreibeträgen. Auf die ca. vier Milliarden Euro Einnahmen durch die Erbschaft- und Schenkungssteuer möchte Vater Staat dennoch nicht verzichten.

Wird eine Immobilie selbst über einen Zeitraum von zehn Jahren durch die Erben als Hauptwohnsitz genutzt, so bleibt sie steuerfrei. Sollte der Erbe innerhalb dieser Zeit umziehen, kommt es zu einer Nachversteuerung. Einen Sonderfall stellen Witwen und Witwer dar, die ihrer Gesundheit wegen in ein Pflegeheim umziehen müssen.

Wird die Immobilie nicht als Wohnsitz genutzt, so werden zur Ermittlung der Erbschaftsteuer die neuen Freibeträge hinzugezogen. Diese belaufen sich ab Januar für Ehegatten auf 500.000 Euro, für Kinder auf 400.000 Euro, für Enkel auf 200.000 Euro und für Geschwister auf 20.000 Euro. Neben den erhöhten Freibeträgen ist auch das Endvermögen neu eingeführt worden, das in der Grundvermögensbewertungsverordnung auf komplexe Weise und durch Gutachten ermittelt wird.

Ebenfalls über zehn Jahre müssen Betriebe weitergeführt werden bei gleichzeitiger Sicherung der Arbeitsplätze, damit das Erbe steuerfrei bleibt. Eine zweite Möglichkeit besteht darin, den Betrieb sieben Jahre lang weiterzuführen und 15 Prozent Erbschaftsteuer zu zahlen.

Eine weitere Neuerung sind die Steuertarife, die sich von Januar an in einem Rahmen von 7% bis zu 50% bewegen, je nach Verwandschaftsgrad, bzw. Steuerklasse und zu versteuerndem Vermögen. Auf einigen Seiten kann man sich jetzt schon online ausrechnen lassen, wie die Erbschaftsteuerreform sich auswirken könnte.


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