Archiv: Steuerreform

Steuern für Lehrer werden genauso geregelt, wie für andere Beamte auch. Programme für die Einkommensteuererklärung berücksichtigen auch die Regelungen für Lehrer und ihre Freibeträge nach den neuesten Urteilen.

Steuern für Lehrer © lumaxart.com/FlickrSteuern für Lehrer werden, wie bei den anderen der 1,8 Millionen Beamten in Deutschland auch, nach der Tabelle B berechnet, deren Sätze etwas höher als regulär sind. Allerdings fallen hierbei die Sozialversicherung und die Rentenversicherung weg, wodurch sich die Berechnungen deutlich anders ergeben, als es bei Angestellten oder Arbeitern der Fall ist. Programme wie QuickSteuer 2010 helfen bei der Erstellung der Einkommensteuer.

Steuern für Lehrer lassen sich mit Steuerprogrammen errechnen

Während sich manche über die Gerechtigkeit bei der Besteuerung von Beamten- und Lehrergehältern ihre Sorgen machen, sind andere damit betraut, sich Gedanken über die Rechtmäßigkeit einzelner Urteile zu machen. So haben in letzter Zeit die Fragen nach der Zweitwohnsitzsteuer für Beamte und das Absetzen von Arbeitszimmern für Lehrer immer wieder für Furore gesorgt. Ersteres wurde nun durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt.

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Eine Steuerberatung online zu machen, kann in bestimmten Fällen sehr vorteilhaft sein. Handelt es sich um überschaubare Fälle, so kann man bei einer online Steuerberatung vor allem Zeit sparen. Anbieter gibt es viele.

Computerarbeit ©Flickr / brad montgomery

Die klassischen Steuerberatung ist in der Regel sehr zeitaufwändig. Man muss einen Termin vereinbaren, vor Ort erscheinen etc. Der Hauptvorteil einer online Steuerberatung liegt auf der Hand: Man spart weiterlesen »


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Tipps für Steuererklärung 2009

Autor: Christian
abgelegt in: Steuerreform

Viele machen sich jetzt schon an die Steuererklärung 2009. Machen sollte man sie auf jeden Fall, denn 2009 hat sich einiges zugunsten der Steuerpflichtigen geändert. Im Folgenden sollen daher einige Tipps vorgestellt werden, mit denen sich eine Menge Geld sparen lässt.

500Euro-Schein ©Flickr / matze_ott

Dass Handwerker-Kosten von der Steuer absetzbar sind, ist nichts Neues. Trotzdem gibt es hier ein paar Tipps zur Steuererklärung 2009: denn Handwerker-Kosten sind seit 2009 doppelt so hoch wie bisher absetzbar. Und zwar kann man 20 Prozent von maximal 6000 Euro Handwerker-Kosten beim Finanzamt geltend machen. Aber Achtung: absetzbar sind nur Arbeitskosten. Ein weiterer Tipp für die Steuerklärung 2009 sind die deutlich höheren Sätze für die Absetzung von haushaltsnahen Dienstleistungen (Putzfrau, Gärtner, Pflegedienst). Hier können seit 2009 20 Prozent von bis zu 20000 Euro (bisher 3000 Euro) angerechnet werden. Und noch ein Tipp: seit der Steuererklärung 2009 gilt dies sowohl für sozialversicherte Haushaltshilfen als auch für auf eigene Rechnung arbeitende Selbstständige. weiterlesen »


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Die Mehrwertsteuer soll auf 25% erhöht werden. Haltet Ihr das Gerücht für Unsinn oder wird die Steuererhöhung nach der Wahl schneller zur Realität als man annimmt?

Rausgerutscht ist es wohl angeblich Klaus F. Zimmermann, dem Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). Die Mehrwertsteuer soll von 19% auf 25% angehoben werden. Mir persönlich reicht es langsam. Bei der jährliche Steuererklärung wird die Summe, die ich wiederbekomme immer weniger, und nun darf ich bald auch noch mehr Mehrwertsteuer bezahlen. Vor der Wahl dürften diese Neuigkeiten für keinen der Kanzlerkandidaten gut aussehen.

25% Mehrwertsteuer - Unsinn?©flickr/Daniel Garcia Peris

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Die Kirchensteuer - ein Reizwort

Autor: Christian
abgelegt in: Steuerreform

Kirchensteuer - ein Reizwort. Steuern zahlt niemand gerne und darunter fällt wohl auch bei vielen die Kirchensteuer.

Vielleicht werden die Vorwürfe zu Recht oder zu Unrecht erhoben, das die Kirche Geheimniskrämerei betreibe und das Geld nur so horte. Man weiß es nicht.

Wer die irchensteuern sparen möchte, hat eigentlich nur eine Möglichkeit, aus der Kirche auszutreten. Wer den Austritt aus der Kirche dann seiner Gemeinde mitteilt, zahlt eine Verwaltungsgebühr und fortan keinen Obolus mehr an die katholische, evangelische oder eine sonstige Kirche.

Die Mehrheit der Deutschen erhält die Erhebung der Kirchensteuer übrigens für sinnvoll, vor allem weil der Großteil der gesammelten Gelder für soziale und sinnvolle Zwecke einsetzt. Würde die Kirchensteuer wegen Finanzierungsproblemen eingestellt werden, müsste der Staat das bezahlen.

Und das würde ebenso auf (Steuer-)Kosten aller gehen. Zumal die Kirchensteuer in der Regel nur 9% der Lohn- und Einkommensteuer , in einigen Bundesländern acht Prozent, beträgt.

Fritz Höger Kirche © Flickr by seier+seier+seier

Reizthema: Kirchensteuer

Wer Kirchensteuern zahlt, sollte jedoch nicht nur wissen, dass man die Kirchensteuer als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen kann und auf diese Weise einen Teil vom Staat zurück bekommt. So können gut verdienende Steuerzahler ganz legal ihre Kirchensteuer verringern. Und das ist in fast allen Bundesländern möglich, ja bis auf Bayern und Mecklenburg-Vorpommern.

Wenn sie ihre Abgaben der Kirchensteuer senken möchten, stellen sie einen formlosen Antrag beim Bistum als Katholik oder bei der evangelischen Landeskirche und fortan wird die Höhe der zu zahlenden Steuer ihrem Gehalt angepasst.

Nichts desto trotz sollte man aber nicht vergessen, das die Kirchensteuer eine sinnvolle Steuer ist und die Grundlage für viele soziale Projekte bildet. Das Argument das man schließlich nicht in die Kirche gehe, zählt in diesem Fall wohl nicht.

Die Kirche ist eine wichtige soziale Einrichtung, die vieles, was in unserer Gesellschaft schief läuft, auffängt. Mit kompetenter Hilfe und einem unerschütterlichen Glauben an die Menschheit selber.


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Das WISO Sparbuch ist die ideale Software für die Steuererklärung für 2008. Mit einer recht leichten Benutzeroberfläche, kann man so durch das Wirrwarr der Einkommenssteuererklärung schreiten, ohne gleich den Kopf zu verlieren. Dabei kann die Software aktiv beim Steuern sparen helfen.

Die Einkommensteuererklärung, jedes Jahr aufs Neue ein Graus für jeden, der sie selber macht. Wenn man sich den Steuerberater sparen will, aber dennoch so viel wie möglich an Steuerersparnis für sich herausschlagen möchte, bietet das WISO Sparbuch 2009 eine wahre Stütze.

Steuern sparen vom PC ausGeld © flickr / Henry

Man kann seine Steuererklärung direkt vom PC aus machen und muss sich nicht mehr alleine durch den komplizierten Aufbau einer herkömmlichen Steuererklärung kämpfen. Die Software bietet Hilfestellungen und beantwortet die meisten Fragen, die sich während des Ausfüllens stellen. Mit unkomplizierten Beispielen und einigen Erklärungen wird auch “Bürokratisch” verständlich.

Das Steuerprogramm verhindert gleichzeitig, dass man Angaben vergisst. Wird ein Feld nicht ausgefüllt, wird das sofort angezeigt. Wenn alle Angaben gemacht sind und das Programm überprüfen konnte, ob sie sich nicht doch ein oder zwei Mal vertippt haben, das tut es nämlich auch, können sie auch gleich einsehen wie hoch Nachzahlung oder Rückerstattung sein werden.

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Kurz vor Ablauf der vom Verfassungsgericht gesetzten Frist Ende 2008 ist die neue Gesetzgebung zur Erbschaftsteuer vom Bundestag beschlossen und von Bundespräsident Köhler unterschrieben worden.

Tresor © Flickr/markhillaryAm ersten Januar 2009 tritt die Steuerreform für Erben in Kraft. Einiges hat sich geändert, vor allem im Bereich der vererbten Immobilien und bei den Steuerfreibeträgen. Auf die ca. vier Milliarden Euro Einnahmen durch die Erbschaft- und Schenkungssteuer möchte Vater Staat dennoch nicht verzichten.

Wird eine Immobilie selbst über einen Zeitraum von zehn Jahren durch die Erben als Hauptwohnsitz genutzt, so bleibt sie steuerfrei. Sollte der Erbe innerhalb dieser Zeit umziehen, kommt es zu einer Nachversteuerung. Einen Sonderfall stellen Witwen und Witwer dar, die ihrer Gesundheit wegen in ein Pflegeheim umziehen müssen.

Wird die Immobilie nicht als Wohnsitz genutzt, so werden zur Ermittlung der Erbschaftsteuer die neuen Freibeträge hinzugezogen. Diese belaufen sich ab Januar für Ehegatten auf 500.000 Euro, für Kinder auf 400.000 Euro, für Enkel auf 200.000 Euro und für Geschwister auf 20.000 Euro. Neben den erhöhten Freibeträgen ist auch das Endvermögen neu eingeführt worden, das in der Grundvermögensbewertungsverordnung auf komplexe Weise und durch Gutachten ermittelt wird.

Ebenfalls über zehn Jahre müssen Betriebe weitergeführt werden bei gleichzeitiger Sicherung der Arbeitsplätze, damit das Erbe steuerfrei bleibt. Eine zweite Möglichkeit besteht darin, den Betrieb sieben Jahre lang weiterzuführen und 15 Prozent Erbschaftsteuer zu zahlen.

Eine weitere Neuerung sind die Steuertarife, die sich von Januar an in einem Rahmen von 7% bis zu 50% bewegen, je nach Verwandschaftsgrad, bzw. Steuerklasse und zu versteuerndem Vermögen. Auf einigen Seiten kann man sich jetzt schon online ausrechnen lassen, wie die Erbschaftsteuerreform sich auswirken könnte.


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Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgericht freuen sich die 20  Millionen Pendler und fahren motivierter zur Arbeit. Denn das Urteil besagt, dass die Regelung, wie sie von der Merkel-Regierung geordnet wurde, rechtwidrig ist. Bis 2010 soll eine neue Regelung her.

Am 1.1.2007 kam die Regelung, dass man erst ab dem 21. Kilometer eine Pauschale für den Arbeitsweg bekommt - doch diese Pendlerpauschale ist Schnee von Gestern. Ein Bäcker aus Baden Württemberg klagte und ging bis vor das Bundesverfassungsgericht - wo er Recht bekamt. Eine Pendler-Pauschale ab Kilometer 21 verstößt gegen das Grundgesetz.

Autobahn © Flickr / John Spooner
Pendler bekommen eine Rückzahlung vom Finanzamt

Nun hat der Bundesfinanzminister Peer Steinbrück Zeit bis 2010 eine neue Steuerreform einzubringen, die der Verfassung entspricht. Bis dorthin gelten die alten Bedingungen, so dass man pro Kilometer 30 Cent Pauschale anrechnen lassen kann - und dies gilt Rückwirkend seit der Einführung am 1.1.2007 - also viel Geld, dass den Bundesetat erstmal belastet.

Insgesamt belastet diese Entscheidung des BVG die Finanzen des Bundeshaushalts mit 7,5 Milliarden - so die erste Hochrechnung, die vermutlich voll durch Neuverschuldung finanziert werden müssen.

Die fällige Steuerrückzahlung soll so schnell wie möglich stattfinden. Dies soll auch die Konjunktur durch die Kauflust der Konsumenten steigern. Vermutlich kommt die Rückzahlung im ersten Quartal des kommenden Jahres.


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Auch fürs kommende Jahr gibt es wieder jede Menge Steuerprogramme, die einem den Lohnsteuerjahresausgleich und die Steuererklärung für Selbstständige und Nicht-Selbstständige erleichtern.

Neben dem allseits beliebten und bekannten Programm der Finanzbehörde selbst, nämlich Elster, gibt es eine Reihe von kostenlosen und kostenpflichtigen Softwares, die man sich herunterladen kann.

Steuererklärung © Flickr /blmurch
Von dem Programm des Finanzministeriums Elster würde ich abraten…

Der Vorteil liegt nicht nur in der schnelleren Bearbeitung, sondern auch in den Ratgebern, die man bei manchen Programmen erhält - und damit Geld spart oder sich zumindest den Steuerberater erspart. weiterlesen »


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Eine gute Nachricht für alle Häusle-Bauer und das sogar noch Zeitnah! Sofern das Eigenheim selbst genutzt wird, bleibt die Kinderzulage bis zum 27. Lebensjahr der Kinder beibehalten. 

Das Weihnachtsgeschenk für die Eltern kommt etwas zu spät, aber es ist ja nur eine Woche. Mit dem 1.1.2009 werden Eltern von Kindern bis zum 27. Jahr mit einer Kinderzulage bedacht - aber nur, wenn das Eigenheim auch selbst genutzt wird.

Lebkuchenhaus © Flickr /flyingpurplemonkeys

Das Alter für den Kinderfreibetrag bei Eltern mit Eigenheim wurde wieder auf 27 Jahre erhöht.

Ursprünglich sollte das Kindergeld auf die Kinder bis 25 Jahren zurückgeschraubt werden. Das wurde jetzt rückgängig gemacht. 2007 sollte die Jahreszahl gesenkt werden, aber für das Jahr 2009 wurde es geändert.

Allerdings musste man diese Förderung bis 2005 beantragen. Dabei besteht die Berechnung der Förderung aus einem Prozent der Anschaffungskosten, bis zu einem Höchstwert von 1.250 Euro (nichtselbständige Arbeit) im Jahr, und einer Zulage für die Kinder, die den Kindergeld-Anspruch auf sich vereinen können. Dieser Betrag beläuft sich auf 800 Euro.

Die Dauer der Förderung beträgt acht Jahre.  Allerdings darf das Jahres-Einkommen der Kinder 7.680 Euro nicht übersteigen und sie müssen sich in der Ausbildung befinden, wozu auch Bundeswehr oder Ersatzdienst gehören. Wer Werbungskosten anbringen kann, kann diese zusätzlich auf den Freibetrag aufstocken.


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