Ein Arbeitszimmer kann man dann von der Steuer absetzen, wenn es den Mittelpunkt der Arbeitstätigkeit darstellt. Die Neuregelung, die seit 2007 gilt, ist derzeit auf dem Prüfstand der Verfassungsrichter.
Sein Arbeitszimmer von der Steuer abzusetzen ist in den vergangenen Jahren schwierig geworden. Die Kosten des Arbeitszimmers wurden nach den neuen Regeln erst ab einer Nutzung von mindestens 90 Prozent seiner Arbeitszeit erstattet. Doch im letzten Jahr wurden Zweifel an dieser Bestimmung laut und momentan beschäftigt sich das Verfassungsgericht mit eben jener Frage. Bei einer Steuerberatung online kann man sich über den aktuellen Stand informieren.
Selbstverständlich müssen auch Freiberufler Steuern zahlen. Allerdings sind die Steuerregelungen bei Freiberuflern besonders geregelt. Im Folgenden soll ein kurzer Überblick über die Pflichten von Freiberuflern wiedergegeben werden.
Viele Menschen werden Freiberufler, weil dies eine gute Möglichkeit ist, seine Existenz zu sichern. Auch als zweites Standbein kann selbstständige Arbeit lukrativ sein. Freiberufler haben sowohl Vorteile als auch Nachteile. Zu beachten sind vor allem weiterlesen »
Die Kfz-Versicherung von der Steuer absetzen – davon träumen sicherlich viele! Dabei gibt es jedoch einige Einschränkungen – oder anders gesagt: Grundsätzlich kann man die Kfz Versicherung nicht von der Steuer absetzen.
Als erstes gilt hier jedoch zu beachten, dass es einen wesentlichen Unterschied macht, ob ein Kraftfahrzeug beruflich genutzt wird – also als Firmen-Dienstwagen oder von Selbständigen, auch in der Land- und Forstwirtschaft – oder privat.
Während im ersten Fall die Kfz Versicherung durchaus von der Steuer abgesetzt werden kann, das heisst auch die Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung als Firmenausgabe angerechnet wird, gilt für den zweiten Fall: von der Steuer abgesetzt werden kann weiterlesen »
Jedem Unternehmer dürfte hinlänglich bekannt sein, dass man die Bewirtung eines Geschäftspartners aus einem geschäftlichen Anlass als Betriebsausgabe geltend machen kann. Doch was ist dabei zu beachten, damit der Abzug von der Vorsteuer auch anerkannt wird?
Die sogenannten Bewirtungskosten eines Geschäftsessens müssen in erster Linie angemessen ausfallen um sie geltend machen zu können. Das klingt im ersten Moment etwas schwamming, hat aber folgenden Hintergrund: Je nach Wichtigkeit des Geschäftspartners und Größe des Unternehmens können die Ausgaben höher sein.
Bei einem Meeting in einem 4-Sterne-Restaurant bei dem ein 340 Euro Wein kredenzt wird ist die dehnbarkeit dieser Regel eindeutig überschritten. Kleine Aufmerksamkeiten, wie eine Tasse Kaffee bei einer externen Besprechung können ebenfalls nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Welche Regeln sind also genau zu beachten, damit die Bewirtungskosten von der Steuer abgesetzt werden können?
- Bewirtungskosten müssen aus einem geschäftlichen Anlass entstehen
- der Bewirtungsbeleg sollte zeitnah ausgefüllt werden und maschinell erstellt sein
- Ort, Tag und Höhe der Bewirtungsaufwendungen müssen darauf vermerkt sein jeder Posten ist einzeln aufzulisten
- Anlass der Bewirtung sowie die Namen der bewirteten Personen müssen vermerkt werden
- der Unternehmer sollte den Beleg eigenhändig unterschreiben
Außerdem zu beachten ist, das der Unternehmer eine betriebliche Bewirtung regelmäßig um einen privaten Anteil korrigiert. Da der Unternehmer ebenfalls an dem Geschäftsessen teilnimmt, wird diese Aufwendungen als privat veranlasst betrachtet. Die regelmäßige Korrektur hat in Höhe von 30% der nachgewiesenen Aufwendungen zu erfolgen. Durch die gesetzliche Regelung kann der Unternehmer also 70% der Bewirtungskosten als Betriebsausgabe geltend machen.