Ein Arbeitszimmer kann man dann von der Steuer absetzen, wenn es den Mittelpunkt der Arbeitstätigkeit darstellt. Die Neuregelung, die seit 2007 gilt, ist derzeit auf dem Prüfstand der Verfassungsrichter.
Sein Arbeitszimmer von der Steuer abzusetzen ist in den vergangenen Jahren schwierig geworden. Die Kosten des Arbeitszimmers wurden nach den neuen Regeln erst ab einer Nutzung von mindestens 90 Prozent seiner Arbeitszeit erstattet. Doch im letzten Jahr wurden Zweifel an dieser Bestimmung laut und momentan beschäftigt sich das Verfassungsgericht mit eben jener Frage. Bei einer Steuerberatung online kann man sich über den aktuellen Stand informieren.
Steuern für Lehrer werden genauso geregelt, wie für andere Beamte auch. Programme für die Einkommensteuererklärung berücksichtigen auch die Regelungen für Lehrer und ihre Freibeträge nach den neuesten Urteilen.
Steuern für Lehrer werden, wie bei den anderen der 1,8 Millionen Beamten in Deutschland auch, nach der Tabelle B berechnet, deren Sätze etwas höher als regulär sind. Allerdings fallen hierbei die Sozialversicherung und die Rentenversicherung weg, wodurch sich die Berechnungen deutlich anders ergeben, als es bei Angestellten oder Arbeitern der Fall ist. Programme wie QuickSteuer 2010 helfen bei der Erstellung der Einkommensteuer.
Während sich manche über die Gerechtigkeit bei der Besteuerung von Beamten- und Lehrergehältern ihre Sorgen machen, sind andere damit betraut, sich Gedanken über die Rechtmäßigkeit einzelner Urteile zu machen. So haben in letzter Zeit die Fragen nach der Zweitwohnsitzsteuer für Beamte und das Absetzen von Arbeitszimmern für Lehrer immer wieder für Furore gesorgt. Ersteres wurde nun durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt.
Die Kfz-Versicherung von der Steuer absetzen – davon träumen sicherlich viele! Dabei gibt es jedoch einige Einschränkungen – oder anders gesagt: Grundsätzlich kann man die Kfz Versicherung nicht von der Steuer absetzen.
Als erstes gilt hier jedoch zu beachten, dass es einen wesentlichen Unterschied macht, ob ein Kraftfahrzeug beruflich genutzt wird – also als Firmen-Dienstwagen oder von Selbständigen, auch in der Land- und Forstwirtschaft – oder privat.
Während im ersten Fall die Kfz Versicherung durchaus von der Steuer abgesetzt werden kann, das heisst auch die Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung als Firmenausgabe angerechnet wird, gilt für den zweiten Fall: von der Steuer abgesetzt werden kann weiterlesen »
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es aktuell sechs Lohnsteuerklassen, kurz Steuerklassen, die durch das Einkommensteuergesetz definiert sind. Jedoch ändern sich für jeden Einzelnen die Steuerklassen, je nach aktueller Lebenssituation.

So hängt die Steuerklasse davon ab, ob der zu Besteuernde verheiratet ist oder Kinder hat. Auch ob der jeweilige Ehepartner im Ausland oder getrennt wohnt, hat Einfluss auf die Steuerklasse. Wenn jemand heiratet oder Nachwuchs bekommt, steht eine Änderung der Lohnsteuerklasse an.
Vereinfacht gesagt gilt weiterlesen »
Das WISO Sparbuch ist die ideale Software für die Steuererklärung für 2008. Mit einer recht leichten Benutzeroberfläche, kann man so durch das Wirrwarr der Einkommenssteuererklärung schreiten, ohne gleich den Kopf zu verlieren. Dabei kann die Software aktiv beim Steuern sparen helfen.
Die Einkommensteuererklärung, jedes Jahr aufs Neue ein Graus für jeden, der sie selber macht. Wenn man sich den Steuerberater sparen will, aber dennoch so viel wie möglich an Steuerersparnis für sich herausschlagen möchte, bietet das WISO Sparbuch 2009 eine wahre Stütze.
Man kann seine Steuererklärung direkt vom PC aus machen und muss sich nicht mehr alleine durch den komplizierten Aufbau einer herkömmlichen Steuererklärung kämpfen. Die Software bietet Hilfestellungen und beantwortet die meisten Fragen, die sich während des Ausfüllens stellen. Mit unkomplizierten Beispielen und einigen Erklärungen wird auch “Bürokratisch” verständlich.
Das Steuerprogramm verhindert gleichzeitig, dass man Angaben vergisst. Wird ein Feld nicht ausgefüllt, wird das sofort angezeigt. Wenn alle Angaben gemacht sind und das Programm überprüfen konnte, ob sie sich nicht doch ein oder zwei Mal vertippt haben, das tut es nämlich auch, können sie auch gleich einsehen wie hoch Nachzahlung oder Rückerstattung sein werden.
In der Schweiz tickt die Steuerbehörde etwas anders. Nicht nur die Steuersätze sind unterschiedlich, auch wann man die Steuern bezahlt, ist dort anders.
Die Schweiz hat immer noch einen höheren Bedarf an Mitarbeitern als es in Teilen Deutschlands der Fall ist. Viele ziehen zu den Eidgenossen um einen Job zu bekommen und weil man dort meist mehr verdient als vergleichsweise in Deutschland. Und Umzugskosten können in Deutschland von der Steuer abgesetzt werden.

Das schweizer Steuerrecht ist recht undurchsichtig
Aber das Steuerrecht in der Schweiz ist sehr auf die föderale Struktur ausgelegt. Obwohl hier seit 2001 versucht wird, dies anzugleichen, gibt es immer noch viele Unterschiede. Die Schweiz gehört nicht zur EU, aber es gibt bilaterale Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz.
Wenn man sich die Stellenangebote durchschaut, sollte man sich auch gewahr sein, dass hier die Lohnsteuern im Jahresturnus abgerechnet werden. Nicht im gewohnten Monatsturnus.
Die Einkommenssteuer wird sowohl vom Bund, Kantonen als auch von den einzelnen Gemeinden erhoben. Dies ist etwas diffizil. Dabei variiert der Steuersatz jeweils. Die einzelnen Regionen stehen in ständigem Wettstreit darüber. So war der Kanton Obwalden vor Jahren noch der Teuerste und gehört jetzt zu denjenigen, die am wenigsten Steuern erheben.
Die Besteuerung verläuft meist progressiv. Wenn man sich beispielsweise Stellenangebote für Bern anschaut, könnte dieser Link hilfreich sein.
Wer einen Anzug im Beruf tragen muss, der weiß, dass der Kauf entsprechender Kleidung ganz schön ins Geld gehen kann. Doch welche Kleidung darf man als Werbungskosten absetzen und welche gehört nicht dazu?
Kleidung, die man ausschließlich im Beruf trägt, sollte man doch als Werbungskosten absetzen dürfen oder etwa nicht? Zumindest die Definition von Werbungskosten lässt dies vermuten, danach handelt es sich um Aufwendungen, die der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen dienen. Eigentlich sollte doch ein Anzug auch dazu gehören, zumindest, wenn man diesen beruflich tragen muss. Doch leider vertreten die Finanzgerichte meist nicht diese Meinung. Berufsbekleidung muss demnach speziell gekennzeichnet sein, beispielsweise durch ein entsprechendes Firmenlogo. Wichtig ist hierbei auch, dass diese spezielle Kennzeichnung nicht ohne eine Zerstörung der Kleidung entfernt werden können darf. Einen Anzug, den ein Banker oder ein Verkäufer tragen muss, kann man somit leider nicht als Werbungskosten absetzen. Man bleibt somit auf den Kosten sitzen, auch wenn man sonst nie einen Anzug trägt. Es sei denn der Anzug trägt ein entsprechendes offensichtliches Firmenlogo, der einen Einsatz andernorts somit fast unmöglich macht.
Aber es gibt auch Kleidung, die man absetzen darf. Es handelt sich um typische Berufskleidung: Hierzu gehören Uniformen, typische Handwerkerkleidung, Arztkittel beim Arzt oder auch Arbeitsschuhe und Sicherheitskleidung. Beachten sollte man aber auch hierbei, dass der angestellte Arzt zwar seinen weißen Arztkittel als Werbungskosten absetzen darf, andere Kleidung, wie etwa weiße Socken, sein weißes Hemd und dergleichen allerdings nicht, denn diese Kleidung könnte er auch in seiner privaten Freizeit tragen. Es geht bei der Abgrenzung zwischen Berufskleidung und Nicht-Berufskleidung meist um das “könnte”. Auch wichtig ist die Beachtung des Berufs für den die Kleidung gekauft wird, ein Krankenschwestern-Outfit würde eine Krankenschwester gegebenenfalls als Werbungskosten absetzen dürfen, eine Friseuse allerdings nicht…
Wer typische Berufskleidung besitzt und diese als Werbungskosten geltend machen kann, der wird sich über die Tatsache freuen, dass er auch die Nebenkosten hierfür ansetzen darf. Zu den Nebenkosten gehören etwa die Reinigung, das Waschen oder auch Nähdienstleistungen. Wer seine Berufskleidung in der Reinigung reinigen lässt, sollte also entsprechende Quittungen aufbewahren.
Was dem einen oder anderen vielleicht gar nicht bewusst sein dürfte: Jeder hat Anspruch darauf Werbungskosten im Zuge der Einkommensteuererklärung geltend zu machen!
Generell erhält jeder Steuerpflichtige, der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hat, einen Pauschbetrag in Höhe von 920 Euro angerechnet. Das heißt jeder bekommt bereits diesen Betrag als Werbungskosten anerkannt ohne dass hierfür irgendwelche Nachweise erforderlich wären. Das Finanzamt zieht diesen Betrag einfach pauschal ab, da es gesetzlich im § 9a EStG so vorgeschrieben ist. Allerdings lohnt es sich für den einen oder anderen sicherlich mal genauer darauf zu achten, was er sonst noch so an Werbungskosten hat.
Zu den Werbungskosten gehören beispielsweise Fortbildungskosten, die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz (seit 2007 aber nur noch ab dem 20. Kilometer), Kontoführungsgebühren mit pauschal 16 Euro im Jahr oder mit Nachweis auch mehr möglich, Fachliteratur, Werkzeuge für die Arbeit, Bewerbungskosten und dergleichen. Es handelt sich also um Aufwendungen, die der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen dienen! Wer Werbungskosten nachweisen kann, der vermindert mit diesen seine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in entsprechender Höhe. Hierdurch können zuviel gezahlte Steuern zurückgefordert werden. Wer beispielsweise vorher 20.000 Euro verdient hat und nun Werbungskosten in Höhe von 3.000 Euro nachweisen kann, hat nun eigentlich nur 17.000 Euro verdient und muss hierfür auch nur Steuern zahlen. Da monatlich eine Vorauszahlung in Form der Lohnsteuer an das Finanzamt abgeführt wird, kann die zuviel gezahlte Steuer im Zuge der Einkommensteuererklärung zurückgefordert werden.
Viele Bundesbürger machen keine Einkommensteuererklärung. Das ihnen hierdurch teilweise erhebliche Beträge entgehen, die sie bei Abgabe hätten zurück erstattet bekommen, das wissen viele leider gar nicht.