Aufwandsspenden an Vereine auch durch Lohnverzicht möglich

Berlin – Steuerzahler, die gegenüber einem gemeinnützigen Verein eine Leistung erbracht haben, können auf die vereinbarte Vergütung verzichten und stattdessen eine Spendenbescheinigung ausgestellt bekommen.

«Mit einer solchen Aufwandsspende kann man den Verein unterstützen und gegebenenfalls selbst Einkommensteuern sparen», erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Letztlich wird der Spendenweg so abgekürzt: Statt die Vergütung einzufordern und anschließend zu spenden, kann der Steuerzahler direkt auf die Auszahlung verzichten.

Bei Aufwandsspenden gilt grundsätzlich, dass die Ansprüche ernsthaft bestehen und nicht von vornherein ein Verzicht vereinbart wurde. Zudem müssen dem Verein ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, sodass die Verbindlichkeit auch hätte beglichen werden können. Und: Der Spender muss den Verzicht «zeitnah» erklären.

Bei einmaligen Ansprüchen muss der Verzicht innerhalb von drei Monaten und bei Ansprüchen aus einer regelmäßigen Tätigkeit innerhalb eines Jahres erklärt werden. «Wichtig ist, dass entsprechende Dokumente, wie zum Beispiel Verträge, Rechnungen oder die schriftliche Verzichtserklärung beim Finanzamt vorgelegt werden können, um die Aufwandsspende nachzuweisen», sagt Klocke.

Fotocredits: Armin Weigel
(dpa/tmn)

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