2009: Neue Altersgrenze für Kinder bei der Eigenheimzulage

Eine gute Nachricht für alle Häusle-Bauer und das sogar noch Zeitnah! Sofern das Eigenheim selbst genutzt wird, bleibt die Kinderzulage bis zum 27. Lebensjahr der Kinder beibehalten. 

Das Weihnachtsgeschenk für die Eltern kommt etwas zu spät, aber es ist ja nur eine Woche. Mit dem 1.1.2009 werden Eltern von Kindern bis zum 27. Jahr mit einer Kinderzulage bedacht – aber nur, wenn das Eigenheim auch selbst genutzt wird.

Das Alter für den Kinderfreibetrag bei Eltern mit Eigenheim wurde wieder auf 27 Jahre erhöht.

Ursprünglich sollte das Kindergeld auf die Kinder bis 25 Jahren zurückgeschraubt werden. Das wurde jetzt rückgängig gemacht. 2007 sollte die Jahreszahl gesenkt werden, aber für das Jahr 2009 wurde es geändert.

Allerdings musste man diese Förderung bis 2005 beantragen. Dabei besteht die Berechnung der Förderung aus einem Prozent der Anschaffungskosten, bis zu einem Höchstwert von 1.250 Euro (nichtselbständige Arbeit) im Jahr, und einer Zulage für die Kinder, die den Kindergeld-Anspruch auf sich vereinen können. Dieser Betrag beläuft sich auf 800 Euro.

Die Dauer der Förderung beträgt acht Jahre.  Allerdings darf das Jahres-Einkommen der Kinder 7.680 Euro nicht übersteigen und sie müssen sich in der Ausbildung befinden, wozu auch Bundeswehr oder Ersatzdienst gehören. Wer Werbungskosten anbringen kann, kann diese zusätzlich auf den Freibetrag aufstocken.